Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
Diese Angaben stammen aus der Broschüre "In guten Händen... bei Ihrer Hebamme" (2011) des Schweizerischen Hebammenverbandes SHV, Bern.
Wir stellen in letzter Zeit eine zunehmende Tendenz der Krankenkassen (speziell der Billigkassen) fest, dass alle Kosten, die über die Leistungen einer normalen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett hinausgehen (d.h. alle Leistungen wie Diagnostik, Spitalaufenthalte, Medikation und weitere Betreuung bei einer Risikoschwangerschaft, Risikogeburt und Risikowochenbett) von den Kassen als Krankheit und unter Einbezug der Franchise verrechnet werden. Wir empfehlen deshalb allen Frauen, die eine Schwangerschaft planen, ihre Franchise zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem ist es sinnvoll, sich über allfällige Haushalthilfe (Spitex) -Leistungen bei der Zusatzversicherung zu informieren.