Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
Leistungen vor der Geburt
Sieben Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft, wobei eine zusätzliche Kontrolle vor der 16. SSW bei einer Ärztin/einem Arzt stattfinden sollte.
Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt.
Beitrag von CHF 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs (einzeln oder in der Gruppe)
Leistungen bei der Geburt
Leitung der Geburt in einem Geburtshaus, Zuhause oder in einem Spital (inkl. Material)
Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt.
Überwachung zuhause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt.
Leistungen nach der Geburt
Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt (inkl. Material).
Bei unauffälligem Verlauf maximal 10 Hausbesuche, bei Bedarf zusätzlich fünf weitere Besuche in den ersten 10 Tage nach der Geburt.
Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt höchstens 16 Hausbesuche.
Betreuung ab dem 56. Tag nach der Geburt auf ärztliche Anordnung.
Insgesamt drei Stillberatungen während der gesamten Stillzeit und eine Nachkontrolle sechs bis zehn Wochen nach der Geburt.
Den Link zu KLV- Leistungen der Hebammen Art. 13, 14, 15 und 16 finden Sie hier.